Warum eine Deklaration?
Die Recyclinggebühr hängt von der Anzahl und Art der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte ab. Es ist daher unerlässlich, dass jeder Hersteller oder Importeur Ecotrel genau diese Anzahl deklariert.
Wer deklariert?
Wer deklariert?
Alle Deklarationen sind grundsätzlich vom Hersteller oder Importeur abzugeben. Der Importeur kann jedoch einen oder mehrere seiner ausländischen Lieferanten beauftragen, seiner Verpflichtung nachzukommen, die von dem/den betreffenden Lieferanten gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte zu deklarieren.
Bei den anderen Elektro- und Elektronikgeräten muss der Importeur immer seine eigene Deklaration abgeben.
Wann ist zu deklarieren?
Wann ist zu deklarieren?
Wenn der Betrag Ihres Jahresbeitrags mehr als oder gleich 500 € ohne Mehrwertsteuer beträgt, müssen Sie eine vierteljährliche Deklaration abgeben.
Vor dem 21. des Monats, der auf jedes Quartal folgt (21/04, 21/07, 21/10 und 21/01), senden Sie Ecotrel das Deklarationsformular für die Elektro- und Elektronikgeräte, die im Vorquartal in Verkehr gebracht wurden.
Wenn Ihr Jahresbeitrag weniger als 500 € ohne Mehrwertsteuer beträgt, müssen Sie eine jährliche Deklaration abgeben.
Sie senden Ecotrel jedes Jahr vor dem 28. Februar das Deklarationsformular für die Geräte, die im vergangenen Kalenderjahr in Verkehr gebracht wurden.
Wie kann man deklarieren?
Wie kann man deklarieren?
Sie können Ihr Deklarationsformular auf der Ecotrel-Website mit dem Benutzercode und dem Passwort ausfüllen, welche Sie bei der Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages erhalten haben.
Sie können auch das Deklarationsformular verwenden, welches Sie von unserer Seite herunterladen können, und uns per Post, Fax oder E-Mail zusenden:
Ecotrel asbl
Square Mile Belval
11, boulevard du Jazz
L-4370 Belvaux
Fax : (00352) 26.0.98-736