Akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies, um ein besseres Erlebnis auf unserer Website zu gewährleisten ?

Erfahren Sie mehr

Gesetzlicher Rahmen

Europäische Richtlinie

Europäische Richtlinie 2012/19/EU

Diese Richtlinie, in Bezug auf elektrische und elektronische Geräte und der Entsorgung ihrer Abfälle, haben als Ziel die Hersteller im weitesten Sinne des Wortes zu verpflichten.

Gesetz vom 9. Juni 2022 über Elektro- und Elektronikgeräten.

Wer ist betroffen

  1. Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräte
    Jede Firma, die außerhalb des Großherzogtums Luxemburg liegt, und direkt an professionnelle sowie private Endverbraucher in Luxemburg verkauft wird auch als Importeur betrachtet. Zum Beispiel E-Commerce.
  2. Vertreiber, Händler und Installateure von Elektro- und Elektronikgeräten
    Hinweis: Es ist für ein Unternehmen möglich, gleichzeitig Importeur und Vertreiber zu sein. In diesem Fall ist das Unternehmen für die Erfüllung der Verpflichtungen der beiden Kategorien verantwortlich.
  3. Der Staat und die Gemeinden

Die Verpflichtungen

1. Für die Hersteller und Importeure

Registrierungs-Verpflichtung

Jeder Hersteller oder Importeur von Elektro- und Elektronikgeräten muss sich beim Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen registrieren lassen. Er muss eine Erklärung über alle Elektro- und Elektronikgeräten, die er auf den luxemburgischen Markt gebracht hat abgeben und nachweisen, dass er den ihm obliegenden Pflichten genüge getan hat oder mitteilen, dass er einem Zusammenschluss mit einem zugelassenen Organismus, wie etwa Ecotrel Asbl, beigetreten ist und damit seinen Entsorgungs-Verpflichtungen nachkommt.

Pflicht zur Rücknahme

Haushalt Elektro- und Elektronikgeräten

Alle Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sind verpflichtet, sich finanziell an der Einsammlung, der Verarbeitung, der Verwertung und der umweltschonenden Entsorgung der Haushalt Elektro- und Elektronikgeräten zu beteiligen, die von staatlichen und kommunalen Strukturen zusammengestellt wurde.

Diese finanzielle Beteiligung gilt für:

  • Historische Altgeräte (von Elektro- und Elektronikgeräten die vor dem 13/08/05 verkauft wurden).
  • Der finanzielle Beitrag ist im Verhältnis zu den Marktanteilen vom 13/08/05 berechnet.
  • Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten die nach dem 13/08/05 verkauft wurden.

Der finanzielle Beitrag wird im Zeitpunkt des Verkaufs der Elektro- und Elektronikgeräten gemacht, und hat die Form einer Versicherung oder eine Anzahlung auf einem blockierten Konto (für die einzelnen Systeme). Noch einfacher kann die finanzielle Beteiligung der Zugehörigkeit zu einem kollektiven Management-System wie Ecotrel garantiert werden.

Für Elektro- und Elektronikgeräten von Endverbraucher anders als Haushalt:

Die Hersteller und Importeure müssen nur dann zur Finanzierung historischen Abfalls von Elektro- und Elektronikgeräten beitragen, wenn sie ein neues, gleichwertiges Gerät verkaufen. Bei der Finanzierung handelt es sich um die Einsammlung beim professionellen Verbraucher, die Verarbeitung, die Verwertung und die nicht durch Umweltverschmutzung verursachte Zerstörung der Elektro- und Elektronikgeräten.

Falls keine besondere Vereinbarung mit dem Kunden erfolgt, ist der Hersteller oder Importeur gezwungen die Einsammlung und die zukünftige Verarbeitung der Elektro- und Elektronikgeräten die er verkauft hat und die zu Schrott werden und wenn der Kunde sich dem entledigen will, zu finanzieren.

Informationspflicht

Der Hersteller oder Importeur ist verpflichtet, die Umweltbehörde spätestens am 30. April jedes Jahres über die Menge an Elektro- und Elektronikgeräten, die er auf den luxemburgischen Markt gebracht hat, über das Volumen der von ihm gesammelten und aufbereiteten Elektro- und Elektronikaltgeräten und auch über den tatsächlichen Recycling-Prozentsatz zu informieren.

Verpflichtung zur Kennzeichnung

Die Elektro- und Elektronikgeräten besitzen die Verpflichtung, das Symbol des durchgestrichenen Abfalltonne auf ihren Produkten anzubringen, um damit darauf hinzuweisen, dass diese Produkte in einer getrennten Abfallsammlung zu erfassen sind.

2. Für die Endverkäufer und Installateure

Verpflichtung für die Abfalleinsammlung

Die Endverkäufer und Installateure müssen bei einem Kauf eines neuen Gerätes Elektro- und Elektronikaltgeräten gratis von ihren Professionellen Kunden, sowie von ihren Privatkunden zurücknehmen. Diese Verpflichtung ist jedoch auf einen 1-zu-1 Umtausch begrenzt, vorausgesetzt dass das Gerät vom gleichwertigen Typ ist und über die gleichen Funktionen wie das neue Gerät verfügt.

Die Endverkäufer und Installateure haben die Möglichkeit Elektro- und Elektronikaltgeräten nicht anzunehmen wegen zum Beispiel Platzmangel. Daraufhin müssen sie ihre Kunden auf andere existierende Möglichkeiten hinweisen für die Abgabe des Elektro- und Elektronikaltgeräten.

Die Vertreiber in Einzelhandelsgeschäften mit Verkaufsflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m2 oder in deren unmittelbarer Nähe für Endnutzer Einrichtungen zur Sammlung von sehr kleinen Elektro- und Elektronikaltgeräten (keine äußere Abmessung über 25 cm) kostenlos und ohne Verpflichtung zum Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes gleicher Art bereitstellen, sofern sich nicht aus einer Bewertung ergibt, dass bestehende alternative Sammelsysteme voraussichtlich mindestens ebenso wirksam sind.

3. Für den Staat und die Gemeinden

Verpflichtung zur Abfalleinsammlung

Ab dem 01/01/2016, muss eine Sammelquote von 45% erreicht werden, gerechnet auf das Gesamtgewicht der gesammelten Elektro- und Elektronikgeräte und muss in Prozent vom Durschnitts-Gewicht der auf den luxemburgischen Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten der letzten 3 Jahren ausgedrückt werden. Ab dem 01/01/2019 wird diese Quote auf 65% erhöht oder 85% des auf dem luxemburgischen Territorium erzeugten Gewichts an Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Umweltvereinbarung: Eine Umweltvereinbarung über die Rechte und Pflichten der verschiedenen Akteure in der Sammlung und Verarbeitung von Elektro- und Elektronikaltgeräte wurde Anfang 2006 unterzeichnet.